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Datum: 10.02.2023

Trauerbeflaggung aufgrund des verheerenden Erdbebens in der Türkei und Syrien

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat aus Anlass des verheerenden Erdbebens in der Türkei und Syrien Halbmastbeflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Landes angeordnet.

Die Trauerbeflaggung gilt für Freitag, den 10. Februar 2023.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, sich der Halbmastbeflaggung anzuschließen.

Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.