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Schiedswesen

Die Stadt Elmshorn ist in vier Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Die vier Schiedsmänner und -frauen wurden durch das Stadtverordneten-Kollegium gewählt und durch den/die zuständige/n Richter/in des Amtsgerichts Elmshorn vereidigt. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und sind völlig neutral und unparteiisch.

Die 4 Bezirke sind den Postleitzahlen zugeordnet, wobei es für die PLZ 25335 zwei Bezirke gibt; die Grenzen zwischen den Bezirken sind die Krückau und die Bahnlinie Hamburg – Kiel.

In welchen Fällen muss man eine Schiedsperson einschalten?

Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie strafrechtlichen Delikten sieht das Landesschlichtungsgesetz gemäß Nachbarrecht Schleswig-Holstein und gemäß Schiedsordnung eine obligatorische Schlichtung vor, bevor vor dem Amtsgericht eine Klage eingereicht werden kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Schiedsmann beziehungsweise Ihrer Schiedsfrau.

Wie geht man in diesem Fall vor?

Man stellt bei der zuständigen Schiedsperson (zuständig ist diejenige Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner gemeldet ist) einen Antrag auf eine Schlichtungsverhandlung. Die Schiedsperson setzt daraufhin einen Verhandlungstermin fest, zu dem beide Parteien persönlich erscheinen müssen - wenn man möchte, auch in Begleitung eines Beistands. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Was kann man erreichen?

Man kann einen Vergleich erreichen, der ohne Einschränkung rechtsverbindlich ist. Kommt dieser nicht zustande, kann man auf Antrag eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erhalten, die Voraussetzung für das Einreichen einer Privatklage ist.

Was kostet ein Schiedsverfahren?

Die Kosten des Schiedsverfahrens sind vergleichsweise gering. In der Regel kommt man mit der zu leistenden Vorschusszahlung in Höhe von circa 70 Euro aus. Umfassende Informationen auch im Internet unter http://www.bds-schleswig-holstein.de