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Datum: 18.07.2024

Beflaggung am Jahrestag des 20. Juli 1944

Am Jahrestag des 20. Juli 1944 werden die Dienstgebäude aller Dienststellen des Landes beflaggt zum Gedenken an die Ermordeten des Widerstands gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.

Den Kreisen, Gemeinden und Ämtern und den Körperschaften ohne Gebietshoheit, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, wird empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.

Die Stadt Elmshorn folgt dieser Empfehlung.