Bekanntmachung der Richtlinie über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen (Sportförderrichtlinie)
Die Richtlinie der Stadt Elmshorn über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen (Sportförderrichtlinie) vom 08.04.2024 (Inkrafttreten 01.06.2024) wird hiermit bekanntgemacht.
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Elmshorn, den 13.05.2024
Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister
Hinweis
Die genannte Satzung kann in der Stadtverwaltung Elmshorn,
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport (Außenstelle VHS)
Bismarckstraße 13, 25335 Elmshorn
Zimmer 010
eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Bekanntmachung können bei der folgenden Ansprechperson eingeholt werden:
Allgemeine Informationen zu den Bekanntmachungen
Seit dem 15.01.2021 werden Bekanntmachungen, mit Ausnahme von Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, ausschließlich im Internet veröffentlicht. Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem.
Neben der digitalen Bereitstellung haben Sie noch folgende Möglichkeiten, die Unterlagen zu den Bekanntmachungen zu erhalten.
Versand der bekanntgemachten Unterlagen an eine Privatadresse
Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn, 04121/231-0), bei der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson oder unter kommunale.angelegenheiten@elmshorn.de können Sie unter Angabe einer Postanschrift die bekanntgemachten Unterlagen kostenpflichtig anfordern.
Die Kosten richten sich nach der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Abholung der bekanntgemachten Unterlagen
Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn), Zimmer 104a liegen die bekanntgemachten Satzungen und Verordnungen aus.
Unterlagen zu den weiteren Bekanntmachungen erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Fachamt. Da sich nicht alle Fachämter im Rathaus befinden, nehmen Sie in diesen Fällen für eine Abholung bitte Kontakt mit der in der Bekanntmachung genannten Ansprechperson auf.
Bei der Abholung besteht keine Kostenpflicht.
Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Sofern Fragen zum Inhalt der Bekanntmachung bestehen, setzen Sie sich gerne mit der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson in Verbindung.