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Datum: 22.12.2022

Bekanntmachung der Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn und Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Elmshorn


Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn vom 15.12.2022 sowie die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Elmshorn (Parkgebührenverordnung) vom 15.12.2022 werden hiermit bekanntgemacht. Die vorgenannte Satzung und die vorgenannte Stadtverordnung treten jeweils am 01.01.2023 in Kraft.


Elmshorn, den 22.12.2022

Stadt Elmshorn
Der Bürgermeister

Hinweis

Die genannte Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn kann in der Stadtverwaltung Elmshorn, Amt für Tiefbau und Verkehr, Verwaltung Tiefbau, Westerstraße 50-54, Zimmer 12, eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung können bei der folgenden Ansprechperson eingeholt werden:

Die genannte Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Elmshorn (Parkgebührenverordnung) kann in der Stadtverwaltung Elmshorn, Amt für Tiefbau und Verkehr, Verwaltung öffentlicher Raum und Verkehr, Peterstraße 19, Zimmer 14 eingesehen werden.

Nähere Informationen zur Bekanntmachung können bei der folgenden Ansprechperson eingeholt werden:

Allgemeine Informationen zu den Bekanntmachungen

Seit dem 15.01.2021 werden Bekanntmachungen, mit Ausnahme von Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, ausschließlich im Internet veröffentlicht. Eine Bekanntmachung über die Zeitung entfällt seitdem.

Neben der digitalen Bereitstellung haben Sie noch folgende Möglichkeiten, die Unterlagen zu den Bekanntmachungen zu erhalten.

Versand der bekanntgemachten Unterlagen an eine Privatadresse

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn, 04121/231-0), bei der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson oder unter kommunale.angelegenheiten@elmshorn.de können Sie unter Angabe einer Postanschrift die bekanntgemachten Unterlagen kostenpflichtig anfordern.

Die Kosten richten sich nach der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Abholung der bekanntgemachten Unterlagen

Im Rathaus (Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn), Zimmer 104a liegen die bekanntgemachten Satzungen und Verordnungen aus.

Unterlagen zu den weiteren Bekanntmachungen erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen Fachamt. Da sich nicht alle Fachämter im Rathaus befinden, nehmen Sie in diesen Fällen für eine Abholung bitte Kontakt mit der in der Bekanntmachung genannten Ansprechperson auf.

Bei der Abholung besteht keine Kostenpflicht.

Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:

Sofern Fragen zum Inhalt der Bekanntmachung bestehen, setzen Sie sich gerne mit der im Bekanntmachungstext genannten Ansprechperson in Verbindung.