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Bürgerinformation (A-Z)

Fundsachen melden

Nr. 99089017089000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezieller Hinweis der Stadt Elmshorn

Besonderheit bei Fundsachen mit personenbezogenen Daten

Da meist auf Geräten wie Smartphones, Tablets, Laptops und ähnlichem personenbezogene Daten gespeichert sind, ist eine Herausgabe aufgrund datenschutzrechtlicher Belange nur möglich, sofern eine sichere Löschung durchgeführt werden kann. Seitens der Hersteller werden jedoch vermehrt erweiterte Sperren und Mechanismen zum Diebstahlschutz integriert, so dass dies nicht immer möglich ist.

Es überwiegt daher in diesen Fällen der Datenschutz vor dem Recht auf Eigentumserwerb an der Fundsache. Eine Aushändigung ist demzufolge ausgeschlossen.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

Rechtsgrundlage

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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