Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichen Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Elmshorn nach § 200 Abs. 3 BauGB / Widerspruchsrecht
Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Stadt Elmshorn ein Baulandkataster aufzustellen und zu veröffentlichen.
In diesem Kataster werden Innenentwicklungspotenziale in Form von Baulücken und Nachverdichtungsflächen abgebildet.
Das heißt, es werden alle beplanten und unbeplanten Flächen im Stadtgebiet (mit einer definierten Mindestgröße) erfasst, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit, teilweise unter Beseitigung bestehender Realisierungshemmnisse, bebaubar wären.
Damit wird dem im § 1a Abs. 2 BauGB verankertem Grundsatz - mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen – entsprochen.
Die betreffenden Flächen werden mit Veröffentlichung im Geoportal der Metropolregion Hamburg auf der Kartenbasis Basemap.de erfasst und dargestellt. Das Baulandkataster enthält Angaben über Flur- und Flurstücksbezeichnung, Lagebezeichnungen bzw. Straßennamen und die Grundstücksfläche. Aus Datenschutzgründen werden im Baulandkataster keine Informationen zu den Namen und Adressen der jeweiligen Grundstückseigentümer*innen veröffentlicht. Aus den Darstellungen im Baulandkataster ergibt sich weder ein Rechtsanspruch, noch eine Verpflichtung zur Bebauung oder Veräußerung.
Grundstückseigentümer*innen können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulandkataster widersprechen. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Den Widerspruch richten Sie bitte an die:
Stadt Elmshorn
– Der Oberbürgermeister –
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Stadtplanung
Schulstraße 15-17
25335 Elmshorn
Oder per Mail an: stadtplanung@elmshorn.de
Konkretere Informationen zum Baulandkataster und die Möglichkeiten des Widerspruchs sind zu finden unter