Klimaschutzfonds: Fördermittel ausgeschöpft
„Der Klimaschutzfonds ist ein wichtiges Instrument, um die Energiewende vor Ort konkret voranzubringen“, betont Elmshorns neuer Oberbürgermeister Erik Sachse. „Wir wollen den Menschen ermöglichen, aktiv mitzuwirken – sei es durch eigene Anlagen oder durch gemeinschaftliche Projekte im Quartier.“
Förderhöhe und Bedingungen für PV und Speicher
„Photovoltaik-Anlagen fördern wir mit bis zu 700 Euro, Batteriespeicher mit bis zu 500 Euro“, sagt Elmshorns Klimaschutzmanager Markus Pietrucha. Wichtig: Die Anlagen dürfen noch nicht installiert sein, sondern maximal beauftragt. „Das Formular für die Antragsstellung sowie weitere Details finden Interessenten auf www.elmshorn.de/klimaschutzfonds“, so Pietrucha. Benötigt wird außerdem ein Kostenvoranschlag.
Balkonkraftwerke sind nicht förderfähig.
Bis zu 8.000 Euro für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte
Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte werden sogar mit bis zu 8.000 Euro aus dem Klimaschutzfonds gefördert. Das Geld fließt nicht in die Installation, sondern auf dem Weg dahin. „Da müssen juristische Fragen geklärt und technische Lösungen geprüft werden, Potential- und Machbarkeitsstudien sowie Voruntersuchungen und -erkundungen erfolgen“, erklärt Pietrucha. Bis zu 90 Prozent solcher Kosten übernimmt der Klimaschutzfonds.
Zeitliche Reihenfolge des Antragseingangs entscheidet
Insgesamt stehen in zwei Antragsfenstern in diesem Jahr rund 76.000 Euro im Klimaschutzfonds bereit. Für die Vergabe zählt die zeitliche Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge.
949.000 Euro seit Gründung
„Im vergangenen Jahr konnten wir rund 170 Maßnahmen über den Klimaschutzfonds fördern“, zieht Pietrucha eine positive Bilanz. Seit Gründung des Klimaschutzfonds im Jahr 1997 waren es sogar rund 1.100 Maßnahmen mit insgesamt 949.000 Euro Fördermitteln.
Beteiligte Gemeinden
Beteiligt am Klimaschutzfonds sind neben Elmshorn die Gemeinden Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestemühe und Seeth-Ekholt. Sie zahlen jeweils 1 Euro pro Einwohner*in und Jahr ein.