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Datum: 22.07.2024

Qualifizierter Mietspiegel für Elmshorn: Mietende und Vermietende erhalten Argumentationshilfe

„Das ist eine gute Investition“, sagte Elmshorns Baustadtrat Lars Bredemeier, als er gemeinsam mit Tobias Thelo und Angela Dassau vom Amt für Stadtentwicklung und Umwelt Elmshorns ersten qualifizierten Mietspiegel präsentierte. Lennart Benecke von der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erläuterte die Erstellung des Mietspiegels auf wissenschaftlicher Basis, der ab 1. August zwei Jahre lang gültig ist. In Bezug auf die Mietpreisbewertung in Elmshorn ist er zukünftig vor allem eines: „Eine Argumentationshilfe für beide Seiten – Mietende und Vermietende“, so Bredemeier.


Rund 30.000 Euro hat die Erstellung des Mietspiegels gekostet, die das Land Schleswig-Holstein zu zwei Dritteln gefördert hat. Stichtag für die mittels Befragung bei Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern erhobenen Daten war der 1. Januar 2024.

Über 2.100 Datensätze als Grundlage

Dabei war die Rücklaufquote in Höhe von rund 65 Prozent gut, wobei insbesondere die beteiligten Wohnungsunternehmen – darunter die Adlershorst Baugenossenschaft EG, die EMV Immobilienmanagement GmbH, die Wohnungsbaugesellschaft mbH Th. Semmelhaack und die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft EG – zu fast 100 Prozent Daten lieferten.

Insgesamt basiert der Mietspiegel auf 2.157 verwertbaren Datensätzen.

Inkrafttreten des Mietspiegels am 1. August

Die Mietspiegelbroschüre steht mit dem Inkrafttreten am 1. August 2024 zum Herunterladen auf der Internetseite der Stadt Elmshorn unter

www.elmshorn.de/mietspiegel

zur Verfügung, in kleinerer Stückzahl ist sie auch als gedruckte Broschüre im Rathaus erhältlich.

Online-Rechner

Um den Menschen in Elmshorn die Möglichkeit zu geben, die im Mietspiegel aufgeführten Daten schnell und unkompliziert mit ihrer eigenen Miete vergleichen zu können, steht ab dem gleichen Datum auch ein Online-Rechner auf der Internetseite bereit.

Datenschutz

Hier können dann Mietende und Vermietende gleichermaßen die für ihre Wohnung ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln, wenn sie Angaben zu Ausstattung, Adresse, Größe, Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen und anderen Gegebenheiten gemacht haben. Die Eingaben werden nicht gespeichert, sodass der Schutz der persönlichen Daten hierbei gewährleistet ist.

Ortsübliche Miete

Die Miete einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. In Elmshorn beläuft sich diese Spanne auf - 0,96 Euro und + 0,99 Euro ausgehend von der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete (pro Quadratmeter).

Auskünfte und Beratung

Wer Fragen zum „Qualifizierten Mietspiegel“ hat, wird auf keinen Fall allein gelassen. Auskünfte und Beratung gibt es beim Mieterverein Mittelholstein e. V., Haus & Grund Elmshorn-Uetersen e. V. sowie bei der Stadt Elmshorn. Letztere darf allerdings nur allgemeine Auskünfte und Hinweise geben, aber keine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung übernehmen. Die Kontaktadressen sind in der Mietspiegelbroschüre hinterlegt.

Hintergrund

Zur Stärkung der Rechtssicherheit und Qualität sowie der Verbreitung von qualifizierten Mietspiegeln sind am 01. Juli 2022 das Mietspiegelreformgesetz sowie die Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel (Mietspiegelverordnung) in Kraft getreten.

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind danach gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel einzuführen.