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Foto: Herr M. Planer, Stadt Elmshorn
Inhalt

Unsere Benutzungshinweise

Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, das Archiv zu nutzen. Die Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs beraten Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und weisen Sie in die Nutzung ein. Es können auch schriftliche Auskünfte erteilt werden.

Anmeldung empfohlen

Eine Anmeldung vor dem Besuch des Stadtarchivs ist nicht erforderlich, erspart Ihnen jedoch im Zweifelsfall unnötige Wege und Kosten. Vor allem auswärtigen Interessent*innen wird empfohlen, vor dem geplanten Besuch die Stadtarchivmitarbeiter*innen zu kontaktieren. Gegebenenfalls kann Ihnen bereits im Vorwege einschlägiges Stadtarchivgut herausgesucht werden.

Gebühren können anfallen

Die Regeln der Stadtarchivbenutzung sind in der Archivsatzung geregelt. Die Benutzung des Archivs ist grundsätzlich kostenfrei. Ausnahmen bilden die in der Gebührenordnung des Stadtarchivs und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elmshorn aufgeführten Leistungen.

Satzung

Gebührenordnungen

Zwar ist die Nutzung des Stadtarchivs Elmshorn grundsätzlich kostenfrei. Für bestimmte Leistungen sind jedoch Entgelte zu entrichten. Wie hoch diese sind, das regelt die Gebührenordnung der Einrichtung. Außerdem ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elmshorn im Ortsrecht zu beachten.

Gebührenordnung des Stadtarchivs

Verwaltungsgebührensatzung