Elmshorner Rathaus, Nein zur Sanierung

Autor/in: Ulrich Lhotzky-Knebusch

Rathaus: Bei Gebäudesanierung bleibt nur der Rohbau stehen – Teil 4

Entscheidung am 29. September 2011 getroffen

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtverordneten-Kollegium, „die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Rathaus nicht weiter zu verfolgen“. Für die Rathausmitarbeiter soll eine „anderweitige Unterbringung“ gefunden werden. Dies ist der neueste Stand der Diskussion um das Elmshorner Rathaus (siehe dazu auch Teil 1 bis 3 der Rathaus-Serie). Das Stadtverordneten-Kollegium folgte der Empfehlung des Ausschusses in seiner Sitzung am 29. September 2011. Die Folge: Die Verwaltung soll mit potentiellen Investoren über ein Rathaus verhandeln. Offen bleibt, ob ein Rathausgebäude gekauft oder angemietet werden soll und wo es steht.

In einer umfassenden Vorlage machte die Verwaltung auf Grundlage von mehreren Gutachten deutlich, dass eine Sanierung im Vergleich mit einem Neubau zu teuer wird. Der Kern der Aussage: Das Gebäude muss entkernt und neu aufgebaut werden, um den heute geltenden Brand-, Arbeits-, Gesundheits- und Sicherheitsschutzanforderungen zu genügen. Zur Innensanierung käme noch der Ausgangspunkt der seit 2006 geführten Rathaus-Debatte: Die Sanierung der Fassade. Ebenfalls eine Millionen-Investition. Gutachter kamen zu der Schlussfolgerung, eine Vollsanierung des Rathauses einschließlich Erweiterungsbau kostet 15,6 Millionen Euro. Hinzu kämen Mehrkosten von zirka 10 Prozent, da die Mitarbeiter während der Sanierungsphase immer „teilweise ausgelagert“ werden müssten.

Ein Neubau kostet laut Gutachter dagegen einschließlich Abriss des bestehenden Gebäudes 12,4 Millionen Euro. Gerechnet wurde eine Gesamtfläche von 7.700 Quadratmetern. Die Kosten je umbauten Quadratmeter: 1.450 Euro. Die Empfehlung der Stadtverwaltung an die Politiker, einen Neubau zu favorisieren, basiert auf den neuesten Gutachten. So legte Ende August das Unternehmen ukon einen Variantenvergleich vor und der Brandschutzingenieur des Kreises Pinneberg schrieb in seiner Zusammenfassung zum Thema Brandschutz und zu den vorgefundenen Mängeln: „Eine Ertüchtigung des Gebäudes kommt in etwa dem Neubau des Gebäudes gleich, hier bleibt eigentlich nur noch der Rohbau übrig.“

Sofortige Maßnahmen beim Brandschutz notwendig

Unabhängig von den weiteren Plänen der Stadt, fordert die Aufsichtsbehörde des Kreises unverzüglich Sicherungsmaßnahmen unter dem Aspekt Brandschutz auszuführen. Die geforderten Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen umgesetzt werden. Wie ernst die Lage ist, macht ein Satz des Brandschutzingenieurs deutlich: „Ich weise daraufhin, sofern Sie meinem Vorschlag nicht folgen, ich der zuständigen Bauaufsicht empfehle, unverzüglich eine Nutzungsuntersagung für das gesamte Gebäude auszusprechen.“ Im Dezember wollen Elmshorns Politiker die Beratungen fortsetzen. Dann erörtern sie auch den Aspekt einer möglichen finanziellen Unterstützung aus der Städtebauförderung. Bisher heißt es: Die Stadt kann einen Zuschuss von bis zu einem Drittel der Investition bekommen. Doch noch ist dies Theorie.

Autor*in: Ulrich Lhotzky-Knebusch