Aus dem zunftberechtigten Flecken wird die Stadt Elmshorn
Elmshorn wollte Stadt werden, und Elmshorn wurde Stadt. Das war vor mehr als 140 Jahren.
Bedeutung der Bezeichnung Stadt
Das Wort Stadt stammt aus dem Mittelhochdeutschen. Es bedeutet soviel wie Siedlung mit Privilegien. Der Begriff Stadt wurde im Spätmittelalter zu einem Rechtsbegriff, mit dem eine Ansiedlung, der das Stadtrecht verliehen worden war, vom flachen Land unterschieden wurde. Stadtrecht war die Summe der Privilegien, die von einem Territorialherren einer städtischen Siedlung und ihrer Bürgerschaft verliehen wurde.
Der Bürger besaß Grundeigentum, betrieb Gewerbe, gehörte einer Zunft oder einer ähnlichen berufständischen Kooperation an und übte die politischen Rechte in der städtischen Selbstverwaltung, welche die Vermögensverwaltung, die Polizei und die Gerichtsbarkeit umfasste.
Zum Stadtrecht gehörten im Mittelalter auch das Befestigungsrecht und das Marktrecht. Mit den Jahrhunderten entwickelten sich immer mehr Städte und die Industrialisierung im 19. Jahrhundert sorgte für schnelle, städtebauliche Erschließungen. Auch erhielten die Landgemeinden Rechte und die dort lebenden Menschen Bürgerrechte. Dies führte zu Verunsicherungen. Die Folge: 1869 verabschiedete die Königliche Regierung eine Städte-Ordnung. Danach war unter Stadt eine Siedlung mit starker Bevölkerungskonzentration, differenzierter Struktur, fester Organisation, Bindung von Handel und Gewerbe sowie staatlichen und kulturellen Funktionen zu verstehen.
Nach dieser Städte-Ordnung war Elmshorn kein Dorf, sondern ein zunftberechtigter Flecken (seit 1736) und der Standort von Märkten (seit 1741) mit zunehmender industrieller Bedeutung und städtischem Charakter. Schließlich zählte man im Jahre 1864 bereits 252 Fabriken in der Krückaustadt. Neben Altona war die heutige Krückaustadt der bedeutendste Industriestandort in Südwestholstein.
4.831 Einwohner*innen gemäß Volkszählung vom 01.12.1871
Eine Volkszählung vom 1. Dezember 1871 ergab, dass es auf dem Elmshorner Stadtgebiet, zu dem auch die Enklave Spiekerhörn und eine Katenstelle Landscheide westlich von Raa gehörten, 1132 Haushaltungen in 491 Häusern mit 4831 Einwohnern gab. Davon zählten 135 Personen zur israelitischen Gemeinde, und nur zehn Bewohner bekannten sich zum katholischen Glauben.
Flecken oder Stadt? Kollegiums-Beschluss am 06.04.1870
Elmshorn hatte alle Voraussetzungen für die Stadtrechte. Am 6. April 1870 war es dann soweit: Das Kollegium befasste sich mit dem Thema. Im Protokoll der Kollegiensitzung wird zu diesem Tagesordnungspunkt folgendes festgehalten:
"Zu der am heutigen Abend anberaumten Sitzung waren die Mitglieder des alten und neuen Kollegiums eingeladen. Es waren anwesend der Bürgermeister Bornhöft, die Herren A. Junge, A. Tries, E. Schmidt, H. Heitmann, J. H.Venoop, W. Wörtmann, H. Haartje, P. Mendel, A. Lübcke, J. H. Wiese, D. Mohr, F. Kröger, C. F. Behrens, H. Oldehuus, A. Feldmann, J. Stamm und H. Siessenbüttel. Zur Verhandlung kam die bisher noch ungelöste Frage, ob Elmshorn den Titel "Stadt“ sich aneignen wolle oder den Namen Flecken behalten. Nach genauer Erläuterung wurde zur Abstimmung geschritten, wovon das Resultat war, dass 16 Stimmen für den Titel Stadt und 2 Stimmen für den Namen Flecken abgegeben wurden, mithin wird der Titel Stadt angenommen. Womit geschlossen“
Stadtrechte mit Verkündigung im Amtsblatt vom 11.04.1870
Wenige Tage später, genau am 11. April 1870, verkündete das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig: "In Gemäßigkeit des § 100 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. April v. J. bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß in Elmshorn, für welchen Ort durch von uns genehmigten Gemeindebeschluß der Titel "Stadt“ mit den entsprechenden sonstigen Benennungen angenommen ist, die Verpflichtung des Bürgermeisters, der Rathmänner und des Stadtverordneten-Kollegiums auf die neue Städteordnung am 29. v. M. vorschriftsmäßig stattgefunden hat. Zufolge der obengedachten Gesetzesbestimmung treten demnach mit dem heutigen Tage die Vorschriften der genannten Städteordnung für die nunmehrige Stadt Elmshorn in Geltung.“