Krückau, der versteckte Hafen
Elmshorn. Alles, was an der Krückau liegt, ist hochwassergefährdet - und das verstärkt, wie ein Verordnungsentwurf des Landes Schleswig-Holstein zeigt. Die auszuweisenden Überschwemmungsgebiete reichen vom Wisch über das Nord- und Südufer im Hafen bis zur Nordakademie, der Bebauung am Nibelungenring und führen hin zum Neubaugebiet Wischhof, südlich von Kaltenweide.
Die Krückau ist insgesamt 37 km lang, entspringt bei Kaltenkirchen und mündet in die Elbe.
Sie ist von der Elbe bis zur Brücke Wedenkamp als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Die Krückau entwässert ein Einzugsgebiet von zirka 180 Quadratkilometer.
Sie fungiert als Hauptvorfluter für die Regenwasserkanalisation, deren Hydraulik auf dem gegenwärtigen Wasserstand der Krückau basiert.
Sie weist von der Quelle bis zur Mündung einen Höhenunterschied von 24 Metern aus.
Der Fluss hat zwei Nebenflüsse, die begrenzt Wasser aufnehmen können: Offenau und Ekholter Au.
Führt die Elbe Hochwasser, kann sie kein Krückau-Wasser aufnehmen. Das Sperrwerk an der Elbe bleibt geschlossen.
Rahmenplan Krück-Vormstegen
Im Rahmenplan Krückau–Vormstegen heißt es unter anderem zum Thema Krückau und Hafen: Im Zuge der Industrialisierung und des dadurch bedingten Siedlungswachstums wurde Vormstegen 1878 nach Elmshorn eingemeindet und die zuvor unbebaute Flussniederung als Gewerbestandort und Hafen überformt.
Die kraftvollen Backsteinbauten der Kölln-Werke bestimmen bis heute den Charakter auf der Südseite des Hafens. Der städtische Lösch- und Ladeplatz von 1875 am Nordufer ist jedoch durch Parkplätze, Parkpalette und Vegetation überformt und bietet eher das Bild einer städtischen Brache. Diese trennt die Innenstadt vom Hafen.
Der Flusslauf ist im Innenstadtbereich begradigt und fließt nicht mehr in seinem ursprünglichen Flussbett. Die Uferkanten der Krückau sind im Bereich des Hafens mit Spundwänden aus Stahl gesichert. Zwischen der Wedenkamp-Brücke und der Pieningschen Mühle erfolgt die Ufersicherung in großen Teilen über Mauern und Spundwände.
Bei künftigen baulichen Maßnahmen sollen die Beibehaltung des ökologischen Zustandes der Krückau und die damit einhergehenden Gewährleistungen der biologischen Durchgängigkeit für Fischarten und Kleinlebewesen, sowie artenschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Die bestehende Abflussleistung soll ebenfalls sichergestellt werden.
Eine Hochwasserstudie könnte klären, welche Auswirkungen im Falle eines Elbhochwassers und eines Sperrwerkversagens oder Deichbruch der ersten Linie im Stadtgebiet zu erwarten sind und welche Schutzvorkehrungen getroffen werden müssten. Das festgesetzte und immer noch gültige Überschwemmungsgebiet ist einer Landesverordnung aus dem Jahre 1976 zu entnehmen. Die in den vergangenen Jahren erfolgte Neuberechnung und Festlegung der Überschwemmungsgebiete durch das Ministerium für Landwirtschaft ist noch nicht rechtskräftig.
Der Bund vertritt als „Eigentümer“ der Krückau zwischen Wedenkamp und der Elbe die Auffassung, dass der natürliche Abfluss des Sediments möglich ist. Aus diesem Grund werden keine Ausbaggerungsarbeiten mehr durch den Bund ausgeführt. Die Krückau ist ein Tidengewässer und daher natürlichen Pegelschwankungen ausgesetzt. Eine Aufstauung wäre nur über einen kurzen Zeitraum realisierbar und an einer Schließung des Sperrwerkes gekoppelt.
Siehe dazu auch den Bericht „Krückau wird breiter“