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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Nr. 99101004000000

So erhalten Sie die gewünschte Urkunde

Sie können Ihre Urkunde (auch mehrsprachige/internationale Urkunde) persönlich bei Vorsprache oder per Post beim Standesamt Elmshorn, Schulstr. 36, 25335 Elmshorn anfordern.

Bitte beachten Sie hierbei folgende Hinweise:

  •  In jedem Fall benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Anforderung eine Kopie).
  •  Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonnummer an.
  •  Bitte geben Sie uns auch den Zweck an, für den die Urkunde benötigt wird bzw. wo Sie diese vorlegen sollen.
  •  Sie können die Gebühr in bar übersenden. Wenn Sie die Gebühr lieber vorab überweisen möchten, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit uns in Verbindung.
  •  Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden gebührenfrei ausgestellt.
  •  Bitte fügen Sie Ihrer Anforderung weiterhin einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.
  •  Ihre schriftliche Anforderung wird innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bearbeitet.

 

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen

1. die betroffene Person selbst (nur bei Urkunden aus dem Geburten- und Eheregister)

2. die/der Ehepartner*in (nicht bei geschiedenen Paaren)

3. Kinder, Enkel*innen, Urenkel*innen der betroffenen Person

4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern der betroffenen Person

5. diejenige/derjenige, die/der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt

6. die Person, die ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann

7. Geschwister (nur bei Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister)

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Rechtsgrundlage

Welche Gebühren fallen an?

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Voraussetzungen

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

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