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Lärmminderungsplanung

Auf Grundlage der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (EG-Umgebungslärmrichtlinie), die in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht übergeleitet wurde, ist eine Lärmaktionsplanung für die Stadt Elmshorn erarbeitet worden.

Die Lärmaktionsplanung wurde dabei in Anlehnung an das Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen entwickelt.

Zielsetzung

Die Zielsetzung von Lärmaktionsplänen stellt die Optimierung des Lärmschutzes dar. Sie dienen damit dem Gesundheitsschutz und der Gesundheitsvorsorge, der Aufenthaltsqualität im Freien, der touristischen Attraktivität und der Naherholung sowie dem Schutz ruhiger Gebiete. Außerdem tragen sie zur Wohnqualität bei und damit zum Erhalt beziehungsweise der Steigerung von Immobilienwerten.

Darüber hinaus hat die Lärmaktionsplanung in der Umsetzung auch Auswirkungen auf eine Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit, der besseren verkehrlichen Erschließung und der Erhöhung der Standortqualität.

Lärmaktionsplan

Am 24.03.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Lärmaktionsplan für die Stadt Elmshorn beschlossen:

Mit Beschluss vom 23.04.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den 2011 beschlossenen Lärmaktionsplan bestätigt. Dies wurde wie folgt begründet:

Lärmkarten Straßen

2018 wurde im Rahmen einer turnusmäßig verwaltungsinternen Überprüfung des Lärmaktionsplanes von 2011 eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Planungsunterlagen durchgeführt.

Auslegungsunterlagen

Lärmkarten Eisenbahn

Die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung ist im Internet erreichbar:

Mitte 2017 fand die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 3 der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes statt.

In dieser Phase hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Lärmsituation vor Ort zu schildern. Die Ergebnisse hat das Eisenbahn-Bundesamt im Januar 2018 im Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht.

In der sich daran anschließenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnte die Öffentlichkeit dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren selbst, zu dem Lärmaktionsplan Teil A und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben.

Die Ergebnisse stellt das Eisenbahn-Bundesamt im Lärmaktionsplan Teil B vor.

Teil A und Teil B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes und sind hier einzusehen:

Die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 4 der Lärmaktionsplanung wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden.

Die Informationsseite des Eisenbahn-Bundesamt zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung finden Sie unter https://www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Autor: Herr Pietrucha, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Herr Pietrucha, Stadt Elmshorn