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Plakate

Voraussetzungen für eine Plakatgenehmigung

Plakatgenehmigungen können nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:

  1. Für gemeinnützige Veranstaltungen (zum Beispiel Flohmarkt eines Wohlfahrtsverbandes),
  2. für gewerbliche Veranstaltungen wie Discos, Partys, Musikfestivals, Flohmärkte, Messen, Straßenfeste oder Ähnliches,
  3. soweit nach der Rechtsprechung ein grundsätzlicher Anspruch politischer Parteien auf Werbung besteht.

Einschränkungen beachten

Eine Plakatgenehmigung ist nur möglich für Veranstaltungen in Elmshorn, Horst, Kiebitzreihe, Altenmoor, Raa-Besenbek, Seestermühe, Seester, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek und Seeth-Ekholt (Mitglieder der Stadt-Umland-Kooperation). Veranstaltungen in anderen Orten dürfen in Elmshorn nicht plakatiert werden.

Wo dürfen Stellschilder angebracht oder aufgestellt werden?

Das Aufstellen von Stellschildern ist nur innerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten zulässig; Stellschilder dürfen nicht so angebracht werden, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen-, Rad- und Fußgänger*innenverkehrs beeinträchtigen oder die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden für den Straßenverkehr mindern.

Keine Anbringung an Verkehrsanlagen

Insbesondere dürfen sie nicht an Pfosten von Verkehrszeichen, auch nicht an Laternenmasten, an denen sich Verkehrszeichen befinden, Absperrgittern, Lichtsignalanlagen, Verkehrsinseln, Mittelinseln von Kreisverkehren und sonstigen Verkehrsanlagen angebracht werden. Sie dürfen ausdrücklich auch nicht so angebracht werden, dass sie den Blick auf derartige Verkehrseinrichtungen, Straßen, Einmündungen, Grundstücksauffahrten und andere Teile des Straßenverkehrs versperren.

Das Befestigen von Stellschildern an Bäumen ist strengstens untersagt!

Kein Aufstellen an diesen bestimmten Orten und Plätzen

Von der Aufstellung ausgenommen sind die Fußgängerzonen (Königstraße, Alter Markt, Damm, Marktstraße) sowie die Holstenstraße, der Bahnhofsvorplatz und der Holstenplatz, der Rathausvorplatz, sämtliche Brückengeländer und Buswartehäuschen.

Die Mehrfachplakatierung an einem Lichtmast oder Pfosten ist nicht gestattet.

Fristen der Aufstellung und Entfernung

Die Gesamtzahl der Stellschilder ist auf 50 Stück pro Genehmigung begrenzt. Sie dürfen frühestens 14 Tage vor dem zu bewerbenden Ereignis aufgestellt werden und sind spätestens 3 Tage danach zu entfernen.

Kostenpflichtige Entfernung

Nicht genehmigte Stellschilder beziehungsweise Stellschilder, die an nicht erlaubten Orten (siehe oben) befestigt oder nicht fristgerecht entfernt wurden, werden kostenpflichtig entfernt und sichergestellt.

Satzungen

Antragsformular