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Hinweise zur Räum- und Streupflicht

Der Winter meldet sich mit Schnee und Eis - Hinweise zur Räum- und Streupflicht.

Für Haus- und Grundstücksbesitzer*innen sind Schnee und Eis hauptsächlich mit Arbeit verbunden. Mit folgenden Tipps können Sie es sich, den Mitmenschen und dem Winterdienst des städtischen Bauhofs etwas leichter machen.

Wann muss geräumt werden?

Der Winterdienst ist werktags bis spätestens 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr zu erledigen.

Während des Tages sind Schnee und Eis unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte so oft wie erforderlich zu beseitigen.

Die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr.

Nicht zu lange warten

Bitte denken Sie daran: kommen Sie Ihrer Schneeräumpflicht nicht nach und es entsteht dadurch ein Schaden, so sind Sie für die Kosten haftbar.

Besorgen Sie sich rechtzeitig alle nötigen Hilfsmittel, treffen Sie Absprachen mit Nachbar*innen, organisieren Sie sich gegebenenfalls Hilfe.

Helfende Mittel - was ist erlaubt und was nicht?

Benutzen Sie bitte nur abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt und Granulat. Sie können die Streumittel beim örtlichen Fachhandel, insbesondere beim Baustoffhandel, erwerben.

Salz bedeutet Gefahr für Tiere und Pflanzen

Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten!

Seine Anwendung ist ausdrücklich nur erlaubt:

  • in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen sowie
  • auf Treppen, Rampen, Brücken, Auf- und Abgängen, Gefällstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen.

Salz bedeutet Gefahr für Tiere und Pflanzen

Schnee bitte niemals mit Salz auftauen. Es entsteht dann Schneematsch, der noch gefährlicher und bei Überfrieren noch schwieriger zu beseitigen ist – ganz abgesehen von den Schäden für Tier- und Pflanzenwelt.

Weitere Gefahren lauern an Hauskanten und Dachrinnen

Schauen Sie bitte auch ab und zu nach oben an die Hauskanten und Dachrinnen. Eiszapfen sind gefährlich, wenn sie herunter krachen und Passierende treffen. Sie sollten daher rechtzeitig entfernt werden.

Wohin mit dem Schnee?

Optimalerweise deponieren Sie den Schnee in Ihrem Vorgarten oder dem eventuell vorhandenen Grünstreifen; große Schneehügel auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen oder gar am Straßenrand sind nicht erlaubt, denn sie bergen unnötige Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer*innen.

Alles Wissenswerte zusammengefasst

Lesen Sie im Flyer "Winterdienst" gerne noch einmal alle wichtigen Informationen.

Bitte um Rücksichtnahme

Nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht und beachten Sie diese Hinweise. Als Verkehrsteilnehmer*in erwarten Sie doch sicherlich auch, dass andere Grundstückseigentümer*innen ebenfalls alles unternehmen, um Sie und Ihre Angehörigen vor Gefahren zu schützen. Legen Sie diesen Maßstab daher auch an Ihr eigenes Verhalten an.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentümer*in verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden können.

Weitere Verpflichtungen

Wenn Ihr Grundstück an öffentliche Flächen grenzt, haben Sie überdies noch weitere Verpflichtungen.

Hinweise dazu erhalten Sie unter den folgenden Stichworten

sowie in der Straßenreinigungssatzung.

14.10.2022