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Bauaufsicht

Bauaufsicht

Nr. 99012009001000

Spezieller Hinweis der Stadt Elmshorn

Ihre zuständige Ansprechperson bei der Stadtverwaltung Elmshorn richtet sich nach der folgenden Gebietsaufteilung des Stadtgebiets:

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren

Bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/_documents/formulareLbo_textbaustein?nn=3bd51d29-ecd3-4599-a79a-34ef434167f5

Bauaufsichtlich nicht eingeführte Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren nach der Landesbauordnung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Elmshorn:

Vordrucke / Formulare Bauen und Umwelt

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Ansprechpunkt

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).