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Bauaufsicht

Mobilfunkmasten

Nr. 99109020000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.

Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Schleswig-Holstein Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden.

Ansprechpunkt

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal