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Bauaufsicht

Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb

Nr. 99050035000000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").

Volltext

Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.

Ansprechpunkt

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.

Erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Urheber

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