Zivildienst: Gesundheitsschäden
Nr. 99121002080000Leistungsbeschreibung
Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden?").
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
- Zivildienstbescheinigung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine