Frau N. Goldhagen
603.03
- Telefon: +49 4121 231 376 (vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)
Zuständig für 9 Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
- Beseitigung von Anlagen Genehmigung