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Bebauungsplan Nr. 202 - „Berliner Straße“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

  • Norden: Krückau (Mitte des Gewässers), Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche)
  • Osten: Berliner Straße (ant. Verkehrsfläche), Berliner Straße 15, Reichenstraße (ant. Verkehrsfläche), Reichenstraße 23, 23a und 23b
  • Süden: Kreuzung Reichenstraße/ Berliner Straße/ Ansgarstraße
  • Westen: Berliner Straße 6 (ant.), 14 (ant.), 18, 20 und 22 (ant.), Schloßstraße (ant. Verkehrsfläche), Schauenburgerstraße (ant. Verkehrsfläche)

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Planungsziele

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Schaffung von Planrecht für Straßenbaumaßnahmen sowie die Weiterentwicklung der baulich nutzbaren Flächen.


Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 202 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.09.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Stadtumbau vom 29.11.2018 wurden zum Bebauungsplan Nr. 202 "Berliner Straße" bereits Änderungen im Zuschnitt des Geltungsbereichs vorgenommen. Aufgrund der Zusammenfassung der Bebauungsplanverfahren Nr. 200 „Vormstegen und Osterfeld“ und Nr. 201 „Rathaus und Buttermarkt“ wurde ebenfalls der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 202 „Berliner Straße“ in Teilen nochmals angepasst.
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Änderungsaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 „Berliner Straße“ beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz –PlanSiG) erfolgte die Auslegung zum o.g. Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.


Autor: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn