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Bebauungsplan Nr. 161 – „Erich-Ollenhauer-Weg“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst den Bereich Hans-Böckler-Straße im Norden (Höhe und einschließlich der Hausnummern 13-17, 25 und 29) und der Straße Ramskamp im Süden; östlich der Grundstücke Erich-Ollenhauer-Weg 17, 19, 25 / 25a, 27 und östlich der Grundstücke Bi de Schünkoppel 10, 20, 22-38, 48 sowie westlich und nördlich des Grundstücks Ramskamp 29, nördlich des Grundstücks Ramskamp 35, westlich der Grundstücke Ramskamp 37 und Otto-Hahn-Straße 16-18, westlich der bestehenden Regenrückhaltebecken (auf dem Flurstück 35/66).

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Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit verdichteter Wohnbebauung im südlichen Bereich sowie aufgelockerten Bebauungsstrukturen im nördlichen Bereich des Quartiers;
  • Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Spielplatzes zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in diesem Stadtbereich;
  • Sicherung der verkehrlichen Haupterschließung über den Erich-Ollenhauer-Weg und Herstellung attraktiver Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr;
  • Erhalt schützenswerter Grünstrukturen;
  • Schaffung einer Fläche mit Regenrückhaltefunktion

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 161 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren parallel zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 wurde am 19.09.2019 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.10.2019 bis zum 08.11.2019 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 10.02.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einen Änderungsaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 19.04.2022 bis zum 06.05.2022 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15-17 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgt die Auslegung der Änderungsaufstellung zum oben genannten Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.
Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wurden, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 28.09.2022 fand eine Informationsveranstaltung für Bürger*innen statt. Die Präsentation und das Protokoll können hier eingesehen werden:

Am 24.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2022 bis zum 18.01.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung des Entwurfs zum oben genannten Bebauungsplan einschließlich Begründung und den Gutachten durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.

Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.


Autor: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn, 26.04.2022 
Autor*in: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn