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25. Änderung des Flächennutzungsplanes - „Erich-Ollenhauer-Weg“ (im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst den Bereich zwischen der Hans-Böckler-Straße (Höhe und einschließlich Hausnummern 13-17 und 25) und der Straße Ramskamp (östlich der an das freie Areal anschließenden mit Hausgruppen bebauten Grundstücke der Straße Bi de Schünkoppel sowie westlich und nördlich Ramskamp Nr. 29 einschließlich dem ab Höhe Ramskamp Nr. 35 nördlich verlaufenden öffentlichen Weg entlang des Grünzuges – ausschließlich eines wesentlichen Teilbereiches des Grundstücks Hans-Böckler-Straße 25 und angrenzendem Anschluss an den Erich-Ollenhauer-Weg).

 

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Planungsziele

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) mit verdichteter Wohnbebauung im südlichen Bereich sowie aufgelockerten Bebauungsstrukturen im nördlichen Bereich des Quartiers;
  • Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Spielplatzes zur Stärkung der sozialen Infrastruktur in diesem Stadtbereich;
  • Sicherung der verkehrlichen Haupterschließung über den Erich-Ollenhauer-Weg und Herstellung attraktiver Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr;
  • Erhalt schützenswerter Grünstrukturen;
  • Schaffung einer Fläche mit Regenrückhaltefunktion.

Verfahrensstand

Am 16.06.2016 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 04.10.2019 bis zum 08.11.2019 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand ebenfalls in der Zeit vom 04.10.2019 bis zum 08.11.2019 statt. Sie waren aufgefordert sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 24.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2022 bis zum 18.01.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) erfolgte die Auslegung zur oben genannten Änderung des Flächennutzungsplanes durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn.

Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.


Autor: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn, 26.09.2019 
Autor*in: Frau Pramschüfer, Stadt Elmshorn