Hauptmenü

Inhalt

36. Änderung des Flächennutzungsplanes - »Zentralklinikum mit Gesundheitscampus« (aufgehoben)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet im Norden durch die rückwärtigen Bereiche der Wohngrundstücke an der Bach- und der Strawinskystraße, im Westen durch die Siedlungsflächen der Straße Am Fischteich, der Bertha-von-Suttner-Straße und der Bettina-von-Arnim-Straße sowie den Waldflächen westlich des Klinikums und der öffentlichen Grünfläche an der Dorothea-Erxleben-Straße, im Süden durch die Hamburger Straße und anliegende Gewerbegrundstücke sowie die Gemeinbedarfsfläche der Telekom und im Osten durch Gewerbegrundstücke an der Hamburger Straße und durch die Wittenberger Straße.


Planungsziele:

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Städtebauliche Entwicklung nicht mehr benötigter Baumschulflächen und des bestehenden Standortes des Krankenhauses zu einem Gesundheitscampus mit Zentralklinikum
  • Darstellung von Bau- und Nutzflächen entsprechend der künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 197 „Zentralklinikum“

Verfahrensstand:

Am 22.09.2022 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Am 02.11.2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufhebung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, dieser wurde am 14.11.2023 bekannt gegeben und ist am 15.11.2023 rechtskräftig.

Autor: Frau Burek, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Burek, Stadt Elmshorn