Hauptmenü

Inhalt

Landschaftsplan (LP)

Der Landschaftsplan stellt unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Erfordernisse der Gemeinde die vorhandenen und beabsichtigten Entwicklungsflächen für Naturschutz und Landschaftspflege dar.

Veranschaulichung der Schutzgüter des Stadtgebietes

Die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes veranschaulichen die Schutzgüter für das gesamte Gemeindegebiet wie Böden und Gesteine, Gewässer, Biotope und sonstige Schutzgebiete, Anpflanzungen in besiedelten Gebieten und deren Beziehungen untereinander.

Ferner sind daraus Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- sowie Wiederherstellungsmaßnahmen abzuleiten.

Keine unmittelbare Rechtswirkung

Wie auch in anderen Städten und Gemeinden entwickelt der Landschaftsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürger*innen.

Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Instrument dar und ist bei der Beurteilung von Vorhaben hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.

Unter anderem wird der Landschaftsplan zur Entwicklung von Bebauungsplänen im Gemeindegebiet herangezogen.

Autor: Frau Frey, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Frey, Stadt Elmshorn