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Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten

Sie planen einen Umzug, die Anlieferung von Möbeln oder ähnliches?

Hierfür stehen häufig kaum Möglichkeiten zum Be- oder Entladen bereit.

Bewegliches Halteverbot auf Antrag

Die beste Option, Parkraum zu sichern, ist das Aufstellen beweglicher Haltverbote. Auf Antrag kann die Stadt Elmshorn die Aufstellung beweglicher Haltverbote anordnen. Diese müssen spätestens 72 Stunden vorher aufgestellt werden und sind dann am Tag des Umzugs oder der Möbellieferung gültig. Während des auf einem Zusatzschild angegebenen Zeitraums gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein absolutes Haltverbot.

Parken unberechtigte Fahrzeuge im Bereich des Haltverbotes, kann das Abschleppen dieser von der Polizei veranlasst werden.

Gebühren

Die Genehmigung zum Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten bewegt sich in einem Gebührenrahmen zwischen 15 € und 250 €.

Nur für Privatpersonen

Das Bereitstellen von Haltverbotsschildern ist ausschließlich an Privatpersonen im Rahmen verfügbarer Kapazitäten möglich.

Beschilderung nicht länger als 2 Wochen

Über einen Zeitraum von zwei Wochen hinaus kann kapazitätsbedingt grundsätzlich keine Haltverbotsbeschilderung bereitgestellt werden. Miete und der Auf- und Abbau der Haltverbotsschilder sind ebenso kostenpflichtig.

Für Verlängerungen oder Veränderungen des beantragten Zeitraums oder sonstige Veränderungen werden zusätzliche Gebühren fällig.

Hinweis: Auch Vereine und Verbände sind nach der zugrunde liegenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr gebührenpflichtig.

Antragsfristen

Der Antrag auf Einrichten von zeitlich befristeten Haltverboten muss spätestens zwei Wochen vor dem ersten Tag der Gültigkeit eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.