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Inhalt

Bebauungsplan Nr. 200 – „Buttermarkt / östlich Vormstegen“
(im Verfahren, d. h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

  • Norden: Kreuzung Wedenkamp/ Achter de Kö, Teile des südlichen Buttermarkts, Berliner Straße 6 (ant.)
  • Osten: Berliner Straße 14 und 21 (ant.), Schloßstraße 10-12, Schloßstraße (ant. Verkehrsfläche)
  • Süden: Reichenstraße 17 und 19, Rosenstraße (ant. Verkehrsfläche), Osterfeld 2, 2a, 4, 4a, 15, 17, 19, 23 und 27, Vormstegen 39 und 41, Rosenstraße 12, Kreuzung Vormstegen/ Reichenstraße/ Westerstraße
  • Westen: Wedenkamp (ant. Verkehrsfläche), Haus der Technik, Vormstegen (Verkehrsfläche), Westerstraße (ant. Verkehrsfläche)

Planungsziele

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Umsetzung der Sanierungsziele des Rahmenplans Krückau-Vormstegen
  • Schaffung von Planrecht für Neubauten (u. a. Rathaus), Neugestaltung des Buttermarkts und Straßenbaumaßnahmen
  • Schaffung von Planrecht für Wohn-, gebietsverträgliche Gewerbe- und Dienstleistungseinheiten sowie innerstädtische Kernfunktionen
  • Sicherung und Inwertsetzung der bestehenden historischen Bebauung
  • Ausweisung der Verkehrsflächen im Knotenbereich Vormstegen-Klostersande/ Reichenstraße-Westerstraße.

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 200 der Stadt Elmshorn wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches im Regelverfahren nach § 8 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.11.2017 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gefasst. Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 09.02.2018 bis zum 28.02.2018 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Gemäß den Beschlüssen des Ausschusses für Stadtumbau vom 29.11.2018 wurden für die Bebauungspläne Nr. 200 "Vormstegen und Osterfeld" und Nr. 201 "Rathaus und Buttermarkt" bereits Änderungen der Geltungsbereichsabgrenzungen vorgenommen. Nun sollen die beiden Bebauungsplanverfahren aus Gründen der stringenteren und parallelen Entwicklung zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst werden. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Stadtumbau am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 200 „Buttermarkt / östlich Vormstegen“ beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 29.11.2021 bis zum 30.12.2021 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) erfolgte die Auslegung zum o. g. Bebauungsplan durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Am 29.09.2023 hat der Ausschuss für Stadtumbau den Entwurfs- und Auslegungsbeschuss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der formellen Beteiligung in der Zeit vom 19.10.2023 bis zum 20.11.2023 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) erfolgt die Auslegung des Entwurfs zum o. g.Bebauungsplan einschließlich Begründung und den Gutachten durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, waren ebenfalls über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch in Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).

Ergänzend dazu lagen die Unterlagen im Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand parallel hierzu statt.

Zurzeit werden die eingebrachten Anregungen abgewogen und ein Satzungsbeschluss vorbereitet.