Bebauungsplan Nr. 199 - »östlich Agnes-Karll-Allee / nördlich Hamburger Straße« (im Verfahren, D.h. noch nicht in Kraft getreten)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet
- im Norden durch die gemischt genutzten Teilflächen des Grundstücks Agnes-Karll-Allee 15 und 15a (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 55/4 anteilig südlich der Gehölzreihe) und einen Weg (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 53/2 anteilig),
- im Osten durch die Wittenberger Straße (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 62/4), die gewerbliche Fläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 503) und eine Gehölzreihe (Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstück 70/1),
- im Süden durch die Hamburger Straße (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 69, Flurstück 1/24 anteilig) und
- im Westen durch die Agnes-Karll-Allee (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 68, Flurstücke 514 und 515 anteilig)
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Planungsziele
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung und Sicherung von Planrecht für gewerbliche Nutzungen, medizinische Einrichtungen und eine Pflege- / Senioreneinrichtung
- Sicherung von Planrecht für die benötigten Verkehrsanlagen und Grünstrukturen
- Differenzierte Festsetzung des erhaltenswerten Baumbestandes
- Planungsrechtliche Festsetzung einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
- Berücksichtigung der Entwässerung und Schaffung von Planrecht für geeignete Anlagen der Entwässerung.
Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung von Planrecht für repräsentative Gewerbeflächen sowie Flächen für medizinische Einrichtungen, um die Daseinsvorsorge in Elmshorn zu stärken und den Wegzug des Klinikums in Teilen zu kompensieren. Zudem soll Planrecht für den Bau einer Pflege- / Senioreneinrichtung geschaffen werden.
Das rund 7,3 ha große Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Stadtgebiets Elmshorn. Zukünftig sollen auf den ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen an der Hamburger Straße ein repräsentatives Bürogebäude und ein Gesundheitsquartier sowie im Norden des Geltungsbereiches eine Pflege- / Senioreneinrichtung entstehen. Zusätzlich sollen durch die Festsetzung einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eine ökologische Aufwertung inklusive Regenrückhaltung realisiert und eine Möglichkeit zur Naherholung geschaffen werden. Der Intention des Landschaftsplans nachkommend soll hier eine naturnahe und zugleich nutzbare Grünverbindung hergestellt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 199 und der 38. FNP-Änderung sind identisch.
Verfahrensstand
Am 24.09.2025 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 199 beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 07.01.2026 bis zum 21.01.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14 Uhr bis 17 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet parallel hierzu statt.
Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung:
(Die in den Unterlagen genannten DIN-Normen können in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 – 17, im Zimmer 311 während der Sprechzeiten (Montag – Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.)
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Datenschutzhinweis:
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