Hauptmenü

Inhalt

Wer ist antragsberechtigt?

Bewohnerparkausweise dürfen gemäß § 45 StVO nur von Bewohner*innen beantragt werden, die melderechtlich in einer der zur Zone gehörigen Straßen registriert sind und dort tatsächlich wohnen. Ob Ihre Straße zu einer Zone gehört, können Sie aus der untenstehenden Tabelle entnehmen. Der Bewohnerparkausweis wird lediglich für die Zone ausgestellt, zu der Ihre Straße gehört. Der Bewohnerparkausweis gilt somit ausschließlich in dieser Zone.

Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein von ihm bzw. ihr genutztes Kraftfahrzeug. Sofern Sie nicht Halter*in des Kraftfahrzeuges sind, ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie dieses dauerhaft nutzen. Fügen Sie hierfür bitte Ihrem Antrag die Anlage „Erklärung zur ständigen Nutzungsüberlassung eines Kraftfahrzeuges“ bei.

Der Bewohnerparkausweis gilt für den Zeitraum eines Jahres nach Ausstellung. Die Bewilligung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Sie wird widerrufen, wenn der bzw. die Parkberechtigte die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet, wenn der Grund für die Bewilligung entfällt oder der Bewohnerparkausweis missbraucht worden ist. Missbrauch kann außerdem als Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO verfolgt werden. Änderungen der Anschrift oder des Kennzeichens sind dem Amt für Tiefbau und Verkehr unverzüglich mitzuteilen.  Anträge auf Verlängerung eines Bewohnerparkausweises können ab einem Monat vor Ablauf des Ausweises gestellt werden.

Zone
Straßen

Zone 1:

  • Alter Markt 1-10
  • Flamweg 1 bis 16
  • Hintersteig
  • Marktstraße
  • Neue Straße
  • Sandberg 2-15a
  • Vordersteig
  • Wedenkamp

Zone 2:

  • Achter de Kö
  • Alter Markt 12-16
  • Am Probstenfeld
  • Beselerstraße
  • Biernatzkistraße
  • Bismarckstraße
  • Damm 1-6
  • Gärtnerstraße 38-84 und 45-91
  • Johannesstraße
  • Kirchenstraße 1-56
  • Königstraße 17-63 und 6-58
  • Ladenstraße
  • Peter-Boldt-Straße
  • Peterstraße
  • Querstraße
  • Schulstraße 13-49 und 26-74

Zone 3:

  • Berliner Straße 1-5a
  • Catharinenstraße
  • Feldstraße
  • Gärtnerstraße 4-34
  • Holstenplatz
  • Holstenstraße
  • Königstraße 1-13 und 2-4
  • Matthias-Kahlke-Promenade
  • Norderstraße
  • Parallelstraße
  • Schulstraße 1-24

Zone 4:

  • Bauerweg
  • Friedenstraße
  • Fritz-Reuter-Straße
  • Geschwister-Scholl-Straße
  • Goethestraße
  • Julius-Leber-Straße
  • Jürgenstraße
  • Kleiststraße
  • Lessingstraße
  • Lindenstraße
  • Mühlenstraße
  • Panjestraße
  • Schillerstraße

Basisdaten © OpenStreetMap-Mitwirkende | Kartographie © Diplom-Geopgraph Ulrich Grebe, grebemaps ® Kartographie, Essen (www.grebemaps.de) | Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer vorbehalten. Thema / Grafik © Stadt Elmshorn, Stand 2023-02