Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ( "An wen muss ich mich wenden ?").
Bauherren für den Neubau, die Sanierung und die Modernisierung von Mietwohnungen können staatliche Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten. Im Mietwohnungsbauprogramm können z. B. Altenwohnungen oder Wohngruppen beziehungsweise Wohngemeinschaften für Senioren gefördert werden.
Voraussetzungen:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE-SH) ist vor Antragstellung zu beteiligen. Sie führt eine beratende Prüfung der Plan- und Ausführungsunterlagen durch.
Stellungnahme zum Bauvorhaben von der Gemeinde/Stadt oder vom Kreis, in deren/dessen Bezirk die Baumaßnahme durchgeführt werden soll.
Es fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,5% der Darlehenssumme an.
Keine
Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG).
Anträge erhalten Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH).