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Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).
Nachweise über das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen
Gemäß Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 51,10 Euro bis 307,00 Euro
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen: