Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ("An wen muss ich mich wenden ?").
Leistungsbeschreibung
Sofern sich das Betreten oder Befahren eines Schutzgebietes außerhalb des öffentlichen Straßennetzes mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt und auch keine sonstigen öffentliche Belange entgegenstehen, kann - vorausgesetzt, es sind gemäß der strengen gesetzlichen Regeln Ausnahmen möglich - eine Betretungs- oder Befahrenserlaubnis erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Rechtsgrundlage
- § 51 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- § 67 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG).