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Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.