Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ("An wen muss ich mich wenden ?").
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.