Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ( "An wen muss ich mich wenden ?").
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die zuständigen Stellen erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie beraten kostenlos, bieten Impfungen an und führen Schulungen durch.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fachdienst für Gesundheit oder Gesundheitsamt).
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Eine Epidemie (Seuche) ist eine außergewöhnlich häufig auftretende Infektionskrankheit innerhalb eines geografisch beschränkten Gebietes. Epidemisch auftretende Infektionskrankheiten sind zum Beispiel Pest, Cholera, Typhus und Grippe. Eine kontinentübergreifende Epidemie wird als Pandemie bezeichnet.
Kontaktdaten der Öffentlichen Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).