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Politik & Wahlen
Veranstaltungen
Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Anträge können formlos gestellt werden.