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Bürgerinformation (A-Z)

Familienbuch / Heiratseintrag

Nr. 99059003000000

Volltext

Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 1. Januar 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden seit dem die Eheeinträge in den Eheregistern von den Eheschließungsstandesämtern fortgeführt. An diese Standesämter sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Vorher angelegte Familienbücher werden somit als Heiratseinträge beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt.

Aus den als Heiratseinträge fortzuführenden Familienbüchern können Eheurkunden ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Das Familienbuch gibt es seit 1. Januar 2009 nicht mehr. Es war in der Zeit von 1958 bis 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

Hiervon abweichend ist das Stammbuch der Familie eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden).

Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen

1. die betroffene Person selbst (nur bei Urkunden aus dem Geburten- und Eheregister)

2. die/der Ehepartner*in (nicht bei geschiedenen Paaren)

3. Kinder, Enkel*innen, Urenkel*innen der betroffenen Person

4. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern der betroffenen Person

5. diejenige/derjenige, die/der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1. - 4. vorlegt

6. die Person, die ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann

7. Geschwister (nur bei Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister)

Urheber

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