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Bürgerinformation (A-Z)

Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation

Nr. 99105008022000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.

Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnis,
  • Personalausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).