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Bürgerinformation (A-Z)

Begabtenförderung

Nr. 99127001013000

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.

Bitte wenden Sie sich an die unten genannten Stellen ("An wen muss ich mich wenden ?").

Leistungsbeschreibung

Zur Förderung besonders begabter Schüler/innen gibt es unterschiedliche Leistungen:

  • Integratives Begabtenförderungskonzept in den Schulen, das heißt Vorrang für individuelle Begabungsförderung im Unterricht durch binnendifferenzierende Methoden (das heißt Förderung einzelner Schüler/innen innerhalb der Klasse beziehungsweise Lerngruppe),
  • Aufbau regionaler "Kompetenzzentren Begabtenförderung" zur Entwicklung und Verbreitung schulischer Begabtenförderungskonzepte,
  • Beratung für Eltern, Schüler/innen, Lehrer/innen und anderer durch Beratungslehrkräfte und Broschüren,
  • Akzeleration: Flexible Eingangsstufe, Überspringen, Frühstudium,
  • Enrichment-Maßnahmen: Schülerstudienwochen, Schülerakademien, Enrichment-Programm (Schulische Begabtenförderung), Drehtürmodelle.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK).

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Teilnahmegebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen und Ansprechpartner zur Begabtenförderung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".