Wohngeld
Nr. 99107023000000Spezielle Hinweise der Stadt Elmshorn
Längere Bearbeitungszeit bei Wohngeldanträgen
Sehr geehrte Antragstellende,
aufgrund des hohen Aufkommens von Wohngeldbeantragungen kann es zu Zeitverzögerungen in der Bearbeitung kommen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anrufen ab. Die Mitarbeiter*innen des Teams Wohngeld werden Ihre Anträge schnellst möglichst bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wer ist zuständig bei der Stadt Elmshorn?
Bitte beachten Sie unsere Aufteilung nach Buchstaben (bezogen auf Ihren Nachnamen), um die für Sie zuständige Kollegin direkt anrufen zu können.
Buchstabenbereich: A-C
Buchstabenbereich: D-Ga
Buchstabenbereich: Gb-Ki
Buchstabenbereich: Kj-Mo
Buchstabenbereich: Mp-Re
Buchstabenbereich: Rf-Z
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
wohnen Sie in dem Stadtgebiet der Stadt Elmshorn oder in den Gemeinden des Amt Elmshorn Land und möchten Wohngeld beantragen, so entnehmen Sie bitte nachfolgend Informationen zum weiteren Verfahren:
- Wohngeldanträge/Lastenzuschüsse sind gegenüber der Stadt Elmshorn, Der Bürgermeister, Amt für Soziales/Wohngeld, Schulstraße 15- 17, 25335 Elmshorn zu stellen.
- Die Ansprechpartner nebst Erreichbarkeiten entnehmen Sie bitte den angezeigten Kontaktdaten.
- Gern wird Ihnen ein Vordruck übermittelt. Senden Sie uns hierfür Ihre Kontaktdaten zu oder rufen Sie an! Oder Sie drucken sich den Vordruck aus:
Wohngeld
Zum Ausfüllen öffnen Sie bitte das jeweilige Formular, tragen Ihre Angaben ein und drucken den Antrag anschließend aus, ehe Sie ihn unterschreiben und einreichen. Alternativ drucken Sie das leere Dokument aus und füllen den Antrag handschriftlich aus.
- PDF-Datei: (4.5 MB)
- PDF-Datei: (1.7 MB)
- PDF-Datei: (5.9 MB)
- PDF-Datei: (1.6 MB)
Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Elmshorn nimmt nicht an dem Pilotprojekt der Online-Wohngeldbeantragung teil, so dass entsprechende Antragstellungen derzeit noch nicht möglich sind!
Leistungsbeschreibung
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.
Online-Wohngeldantrag
In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WoGG).
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein