Die ausgewählte Aufgabe liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Elmshorn.
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner ( "An wen muss ich mich wenden ?").
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige Behörde beglaubigten Bescheinigung erfolgen.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Über die Höhe kann Ihnen die zuständige Behörde Auskunft geben.
Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung können frühestens 30 Tage vor Reiseantritt beim Hausarzt gestellt werden.
Die Bescheinigung ist längstens 30 Tage nach Ausstellung durch den Hausarzt gültig.
Artikel 75 des Schengener Abkommens (Mitnahme von Betäubungsmittel bei Urlaubsreisen oder sonstigen Reisen mit Grenzübertritt).
Ärzte können die Formulare beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anfordern oder über dessen Internetseite herunterladen.
Weitere Informationen zum Thema Reisen mit Betäubungsmitteln finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Informationen zu Reisen und Gesundheit, auch außerhalb der Europäischen Union, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (AA).