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Bürgerinformation (A-Z)

Reisepass: Vorläufiger Reisepass

Nr. 99085001012005

Spezieller Hinweis - Stadt Elmshorn

An dieser Stelle informiert Sie das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn über die Antragstellung für Personalausweis und Reisepass. Dabei geht es unter anderem um erforderliche Unterlagen, anfallende Gebühren und Öffnungszeiten der zuständigen Behörde.


Aktueller Hinweis zur Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 3 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.

Express-Reisepass beantragen

An wen muss ich mich wenden?

  • Als Elmshorner Bürger*in an das Bürgerbüro der Stadt Elmshorn
  • Als Nicht-Elmshorner*in an das zuständige Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde

Welche Unterlagen sind für den Antrag mitzubringen?

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen
  • ggf. Erklärung zur Namensänderung
  • aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigen bei Personalausweis unter 16 Jahren oder Reisepass unter 18 Jahren

Hinweis: Bei ausländischen Urkunden ist zusätzlich eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

Welche Gebühren werden fällig?

Personalausweis

  • Personalausweis 37,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Reisepass

  • Reisepass 70,00 €
  • Personen unter 24 Jahren 37,50 €
  • ggf. Aufschlag von 32,00 € (Express-Reisepass)

Öffnungszeiten


Volltext

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspass es nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

Erforderliche Unterlagen

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Frist

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des »Visa-Waiver-Programms«. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Onlinedienste

Urheber

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