Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Nr. 99108012005003Volltext
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Verkehrsrechtliche Anordnung (Absicherung von Baustellen)
Alle Arbeiten im öffentlich genutzten Verkehrsraum bedürfen zusätzlich einer verkehrsrechtlichen Genehmigung. Hierzu ergeht eine verkehrsrechtliche Anordnung, die die notwendigen Regelungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und gegebenenfalls zusätzlich Auflagen für die Sicherheit und für den Verkehrsfluss enthält.
Der Bauherr hat hierfür einen Vorschlag zur Absicherung der Arbeitsstelle (zum Beispiel einen Regelplan oder einen Verkehrszeichenplan) bei der Verkehrsaufsicht der Stadt Elmshorn einzureichen, der dann dort geprüft wird.
Die sich aus der Prüfung ergebende verkehrsrechtliche Anordnung muss zur behördlichen Einsichtnahme immer auf der Baustelle vorliegen.
Gebühren
Verkehrsrechtliche Anordnungen bewegen sich in einem Gebührenrahmen zwischen 50,-- € und 250,-- €.
Für Verlängerungen oder Veränderungen des beantragten Zeitraums oder sonstige Veränderungen werden zusätzliche Gebühren fällig.
Antragsfristen
Der Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung muss bei größeren Bauvorhaben – hierzu zählen immer Vollsperrungen – mindestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Sollte ein Ortstermin notwendig sein, so ist dies zusätzlich zu beachten.
Verspätet eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Ausnahmen sind Notmaßnahmen wie zum Beispiel gefährliche Leitungsschäden.
Antragsformular
- PDF-Datei: (117 kB)
Bitte beachten Sie, dass neben der Verkehrsanordnung auch immer eine Aufgrabegenehmigung beantragt werden muss.
- PDF-Datei: (78 kB)
Ansprechpunkt
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
- Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 767,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Spezielle Hinweise - Stadt Elmshorn
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.