Wasserschutzgebiet (WSG)
Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten. Wasserschutzgebiete werden im Abschnitt Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz (§§ 50–53) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Zum Schutz können verschiedene Wasserschutzzonen ( 1, 2, 3a, 3b) mit unterschiedlichen Anforderungen festgesetzt werden. So sind beispielsweise Grundstücksentwässerungsanlagen, die in der Wasserschutzzone 3 a verlegt sind, von einem Fachkundigen beziehungsweise einer fachkundigen Firma bis Ende 2015 auf Dichtheit untersuchen lassen.
Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung: https://www.kreis-pinneberg.de/Dichtheitspr%C3%BCfung.html