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Bürgerinformation (A-Z)

Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen

Nr. 99053004006000

Volltext

Eine Benutzung der öffentlichen Grünflächen, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:

  • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
  • Ausstellung (Zelt)
  • Gastspiele (Zirkusveranstaltungen, Musikveranstaltungen, Hüpfburgenlandschaften, Theateraufführungen etc.)

Die Sondernutzung auf öffentlichen Grünflächen, die für selbe Bereiche in Frage kommen, sind wie folgt:

  • Kinderspielplätze
  • Krückaupark
  • Liether Wald
  • Steindammpark


Ansprechperson

Frau Lunge

602.05

  • Telefon: +49 4121 231 534


Frist

Die Sondernutzungserlaubnis sind generell rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet und auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

Für die Festwiese am Steindammpark gilt, mindestens ein Jahr vorher einen Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung auf öffentlichen Grünflächen zu stellen. Über eine spontane Anfrage wird individuell entschieden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Sondernutzungserlaubnis muss schriftlich erfolgen. Es genügt die Übersendung des Antrages als PDF-Datei und ihrer Originalunterschrift.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Auswirkung der Sondernutzung.  Hierbei werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
    1. Beeinträchtigt die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark?
    2. Werden Fußgängerinnen und Fußgänger oder Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm belästigt?
    3. Wird die Fläche übermäßig verschmutzt?
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis.


Voraussetzung

Sie möchten eine öffentliche Grünfläche innerhalb von Elmshorn für etwas anderes als den üblichen Zweck nutzen.

Erforderliche Unterlagen:

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im Stadtgebiet Elmshorn

-Datei:

Zusätzlich für Zirkus- und Hüpfburgenveranstalter

  1. Kopie der Reisegewerbekarte
  2. Kopie der Betriebshaftversicherung

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand

Hinweise (Besonderheiten)

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Ersatzvornahme).

Große Veranstaltungen / Gastspiele wie zum Beispiel Hüpfburgenlandschaften, Zirkusveranstaltungen oder Zeltmissionen sind grundsätzlich auf der Festwiese am Steindammpark am 01.04. bis zum 31.10. möglich. Die Größe des Platzes beträgt insgesamt 70 m x 70 m (4.900 Quadratmeter).

Für diese Veranstaltungen stehen selbstverständlich die öffentlichen Toiletten am Steindammpark (verfügbar ab Ostern bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres von 7 Uhr bis 20 Uhr für die Besucherinnen und Besucher Ihrer Veranstaltung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit Ihre Veranstaltung mit Strom und Wasser zu versorgen. Hierfür erhalten Sie von uns den entsprechenden Ansprechpartner auf Anfrage.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis auf der Festwiese am Steindammpark wird gemäß § 26 StrWG eine Gebühr erhoben, die eine Kaution und Platzmiete enthält. Gebühren fallen nur an, wenn für die Veranstaltung Eintritt verlangt wird. Die Kaution richtet sich nach der Größe und Art der Veranstaltung und wird wieder ausgezahlt, sollte die Fläche ohne Beanstandung hinterlassen werden.