Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist ganzjährig in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden aus Lärm- und Brandschutzgründen verboten.
Schutz von Patient*innen
Dies begründet sich neben dem Schutz vor Bränden darin, dass Patient*innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein besonderes Ruhebedürfnis haben.
Schutz von Gebäuden und Anlagen
Außerdem können bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie Reetdachhäusern ebenfalls Abbrennverbotszonen festgelegt werden.
Schutzradius: 200 Meter
In der Stadt Elmshorn ist daher per Allgemeinverfügung in der Umgebung von oben genannten Einrichtungen und besonders brandempfindlichen Gebäuden beim Abbrennen von Feuerwerksraketen und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen (Pyrotechnik der Klasse II) zwingend ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern Radius einzuhalten.
Übersicht der Abbrennverbotszonen
Eine Übersicht der Abbrennverbotszonen und der zwingend einzuhaltenden Schutzradien in den verschiedenen Stadtteilen kann der folgenden Karte entnommen werden:
- PDF-Datei: (16.4 MB)
Bei Verstößen drohen Bußgelder
Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen über die geltenden Schutzzonen zu informieren und diese zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Allgemeinverfügung
- PDF-Datei: (123 kB)
Kontakt
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Elmshorn unter der Telefonnummer 04121 231-253.