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Datum: 23.12.2024

Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände

Feuerwerk gehört für viele an Silvester dazu. Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten, denn nicht überall darf dieses abgebrannt werden:

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist ganzjährig in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden aus Lärm- und Brandschutzgründen verboten.

Dies begründet sich neben dem Schutz vor Bränden darin, dass Patient*innen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ein besonderes Ruhebedürfnis haben.

Außerdem können bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen wie Reetdachhäusern ebenfalls Abbrennverbotszonen festgelegt werden.

In der Stadt Elmshorn ist daher per Allgemeinverfügung in der Umgebung von oben genannten Einrichtungen und besonders brandempfindlichen Gebäuden beim Abbrennen von Feuerwerksraketen und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen (Pyrotechnik der Klasse II) zwingend ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern Radius einzuhalten.

Eine Übersicht der Abbrennverbotszonen und der zwingend einzuhaltenden Schutzradien in den verschiedenen Stadtteilen kann der folgenden Karten entnommen werden:

Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sich vor dem Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen über die geltenden Schutzzonen zu informieren und diese zu beachten. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Elmshorn unter der Telefonnummer 04121 231-253.