Kulturfördermittel jetzt beantragen
Die Stadt Elmshorn bietet für das Jahr 2026 Zuschüsse für kulturelle Vereinigungen sowie freie Künstler*innen. Die Frist für die Antragstellung endet am 31.05.2025. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vorbereitungen für den städtischen Haushalt
Nach den Sommerferien beginnen bei der Stadt Elmshorn bereits die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt für das kommende Jahr. In diesem Zuge werden auch die Anträge auf Kulturförderungsmittel beraten und ggf. in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Freie Künstler*innen, Vereinigungen und Vereine können jetzt für das Jahr 2026 einen Antrag auf Kulturförderungsmittel stellen.
Voraussetzungen erfüllen
Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem, dass die Antragsteller*innen in Elmshorn ansässig sind bzw. sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht.
Anträge stellen
Anträge sind postalisch zu richten an das Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn oder per Mail an
kulturundweiterbildung@elmshorn.de
Informationen und Formulare
Dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare und gerne auch weitere Informationen. Ansprechpartnerin ist:
300.01
- Telefon: +49 4121 231 368