Elmshorn bringt den Offenen Ganztag auf die Zielgerade
Die Stadt Elmshorn hat beim Ausbau des Offenen Ganztags einen entscheidenden Meilenstein erreicht. Der Ausschuss für Kinder, Jugend, Schule und Sport hat am 25. März 2026 die neue Richtlinie für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote an städtischen Grundschulen beschlossen. Zugleich wurde der Prozess angestoßen, die Grundschule Hafenstraße und die Timm-Kröger-Schule zum 1. August 2026 in Offene Ganztagsgrundschulen umzuwandeln. Damit wurden an einem Sitzungstag wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um den stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in Elmshorn umzusetzen.
Schrittweise Einführung des Betreuungsanspruchs
Ab dem 1. August 2026 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe an Grundschulen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den folgenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf die Jahrgänge 2 bis 4 ausgeweitet. Für die Kommunen ist damit ein tiefgreifender organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Umstellungsprozess verbunden.
Erster Stadtrat: "Wir gestalten aktiv"
Der Erste Stadtrat Dirk Moritz sagt: „Der 25. März war für den Ganztag in Elmshorn ein entscheidender Tag. Mit den jetzt gefassten Beschlüssen haben wir zentrale Voraussetzungen geschaffen, damit Familien, Schulen und künftige Partner rechtzeitig Klarheit bekommen. Elmshorn verwaltet dieses große Zukunftsthema nicht nur, sondern gestaltet es aktiv und mit klarer Linie.“
Komplexe Vorbereitung
Dem Beschluss ging eine monatelange und ausgesprochen arbeitsintensive Vorbereitungsphase voraus. Das Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport musste parallel mehrere komplexe Arbeitsstränge zusammenführen: die neue Beitrags- und Zuschusssystematik, die Vorbereitung der Ausschreibung für die künftige Durchführungsträgerschaft ab August 2026, die weiteren organisatorischen Vorbereitungen für die Mittagsverpflegung, die formalen Umwandlungsverfahren für zwei bislang noch nicht als Offene Ganztagsgrundschulen geführte Schulen sowie die Abstimmung mit Kommunalpolitik, Schulleitungen, Elternvertretungen und externer rechtlicher Beratung.
Amtsleiter: "Ein erheblicher Kraftakt"
Daniel Faron, Amtsleiter des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Sport, erklärt: „Hinter dem jetzigen Stand steckt ein erheblicher Kraftakt. Wir mussten in kurzer Zeit Recht, Finanzierung, Schulentwicklung, Vergabe, Elterninteressen und konkrete Abläufe an sechs Standorten zusammendenken und parallel voranbringen. Dass wir nun die Richtlinie beschließen und zugleich die formalen Umwandlungen für zwei weitere Schulen auf den Weg bringen konnten, ist das Ergebnis sehr intensiver Arbeit in Verwaltung und Schulen.“
Alltagstaugliche und sozial ausgewogene Lösungen
Die neue Richtlinie schafft zugleich mehr Klarheit für Familien. Sie ordnet die Elternbeiträge für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote neu, bildet soziale Ermäßigungen und Geschwisterermäßigungen ab und trifft Regelungen für die Übergangsphase, in der der bundesrechtliche Anspruch zunächst nur für die ersten Klassen gilt. Ziel der Stadt war es, die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umzusetzen und dabei zugleich praktikable und sozial ausgewogene Lösungen für den Alltag von Eltern und Kindern zu entwickeln.
Weitere Umsetzungsschritte folgen
Mit den Beschlüssen vom 25. März ist der Offene Ganztag in Elmshorn einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Bis zum Start des Schuljahres 2026/27 folgen weitere Umsetzungsschritte. Das Ziel ist klar: Ab August 2026 sollen alle städtischen Grundschulen in Elmshorn in ein verlässliches, tragfähiges und familiengerechtes Ganztagssystem eingebunden sein.